Personen, die keine Zahnaufhellung durchführen lassen sollten:

  1. Schwangere und stillende Frauen: Zahnaufhellungsprodukte werden während der Schwangerschaft und Stillzeit im Allgemeinen nicht empfohlen, da die enthaltenen chemischen Substanzen der Mutter oder dem Baby schaden könnten.
  2. Personen unter 18 Jahren: Eine Zahnaufhellung wird in der Regel nicht bei Personen unter 18 Jahren durchgeführt. Zähne und Zahnfleisch sind in diesem Alter möglicherweise noch nicht vollständig entwickelt, sodass das Aufhellungsverfahren Schäden verursachen könnte.
  3. Personen mit Karies oder Füllungen: Bei Personen mit Karies, extremer Empfindlichkeit oder großen Füllungen kann der Aufhellungsprozess zu weiteren Schäden an den Zähnen führen. Es wird nicht empfohlen, eine Aufhellung durchzuführen, bevor Karies behandelt wurde.
  4. Personen mit Zahnfleischerkrankungen: Bei Personen mit Zahnfleischentzündung (Gingivitis) oder anderen Zahnfleischerkrankungen kann der Aufhellungsprozess das Zahnfleisch schädigen und den Behandlungsprozess erschweren.
  5. Personen mit sehr hoher Zahnempfindlichkeit: Personen mit hoher Zahnempfindlichkeit können nach dem Aufhellungsverfahren Schmerzen und Unbehagen verspüren. Eine Aufhellung sollte nicht durchgeführt werden, bevor das Empfindlichkeitsproblem gelöst ist.
  6. Personen mit Infektionen im Mundraum: Wenn eine aktive Infektion im Mund vorliegt (z. B. ein Abszess), könnte der Aufhellungsprozess zur Ausbreitung der Infektion führen. Die Infektion muss vor der Aufhellung behandelt werden.
  7. Personen, deren Zähne aus genetischen oder natürlichen Gründen zu dunkel sind, um aufgehellt zu werden: Bei manchen Personen ist das Zahnaufhellungsverfahren aufgrund ihrer Zahnstruktur und genetischer Faktoren möglicherweise nicht wirksam. Insbesondere bei Personen mit einer von Natur aus sehr dunklen Zahnfarbe können nur begrenzte Ergebnisse erzielt werden.
  8. Personen mit Zahnprothesen oder Porzellanverblendungen (Veneers): Das Aufhellungsverfahren wirkt nur bei natürlichen Zähnen; es verändert nicht die Farbe von Füllungen, Verblendungen oder Prothesen. Daher wird eine Aufhellung für Personen mit Zahnersatz nicht empfohlen.